Mitteilung

Förderfonds für Frauenhäuser gestartet: 100.000 Euro für gewaltbetroffene Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus

© Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
Hamburg,
20. Dezember 2021

Der Förderfonds für Frauenhäuser „Zugang für alle“ unterstützt autonome Frauenhäuser schnell und unbürokratisch, um gewaltbetroffenen Frauen und Kindern mit prekärem Aufenthaltsstatus zur Seite zu stehen. Die Initiative der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) stellt Förderungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Frau zur Verfügung sowie weitere Mittel für deren Kinder. Wir haben den Fonds in einem Stiftungsbündnis mit 100.000 Euro ausgestattet. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Jede vierte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben Formen von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt durch Beziehungspartner erlebt. Die Corona-Pandemie hat die Situation für viele gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder verschärft. Lockdown, Quarantäne und geschlossene Schulen und Kitas sorgen für ein erhöhtes Gewaltrisiko und auch die Weihnachtsfeiertage werden für viele Frauen und ihre Kinder zur Folge haben, erneut Gewalt zu erleben. Viele Frauen müssen aufgrund der erlebten Gewalt mit ihren Kindern in eines der rund 340 Frauenhäuser in Deutschland fliehen. Dort finden sie Sicherheit und Schutz und werden auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben unterstützt.

Vor besonders großen Herausforderungen stehen gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sprachbarrieren, Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft und fehlendes Wissen über Hilfsstrukturen erschweren die Schutzsuche. Frauen ohne eigenständigen Aufenthaltstitel, die in der Regel zur Familienzusammenführung nach Deutschland kamen, müssen die gesetzlich vorgegebene Ehebestandszeit von drei Jahren einhalten, bevor sie das Anrecht auf einen unabhängigen Aufenthaltstitel haben. Dadurch stehen sie in großer Abhängigkeit zu ihren Partnern, was die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung erschwert oder gar unmöglich macht.

Aufgrund fehlender Leistungsansprüche kommt es deutschlandweit immer wieder dazu, dass Frauenhausaufenthalte der Frauen mit prekärem Aufenthaltstitel nicht durch öffentliche Mittel finanziert werden. Darüber hinaus fehlt es in zahlreichen Fällen an finanziellen Ressourcen zur Teilhabe an einem selbstbestimmten Leben.

„Mit dem Fonds wird es nun möglich, akut anfallende Kosten des täglichen Lebens zu finanzieren“, sagt Danny C. Rosario León von der ZIF. „Wir wollen deutschlandweit auf das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen aufmerksam machen und auf Lücken im Gewaltschutz hinweisen. Wir sind froh, mit dem Förderfonds Frauen und ihre Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus unkompliziert finanziell zu unterstützen. Perspektivisch ist es wichtig, Frauenhäuser in Deutschland endlich einzelfallunabhängig zu finanzieren“, ergänzt Britta Schlichting.

Antragsberechtigt sind alle Autonomen Frauenhäuser, die der ZIF angehören. Ab sofort können sie Anträge für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus und ohne ALGII-Leistungsanspruch stellen. Folgende Bedarfe der Frauen und/oder Kinder können mit den Mitteln des Förderfonds finanziert werden:

• Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kosmetika, Kleidung
• Kosten für Gesundheitsversorgung
• Reisekosten für die Flucht ins Frauenhaus
• Kosten für Nachhilfe, Sprachunterricht o.ä.
• Kosten für Rechtsberatung/anwaltliche Vertretung
• Kosten für Beschaffung/Übersetzung offizieller Dokumente

Das Antrag- und Prüfverfahren erfolgt über die ZIF. Diese entscheidet innerhalb von zwei Wochen über Anträge, eine Einreichfrist gibt es nicht. Zur Antragstellung kommen Sie hier.

Die Trägerschaft für den „Förderfonds für Frauenhäuser“ übernimmt das Haus des Stiftens. Förderpartnerinnen sind neben der Rudolf Augstein Stiftung die Klaus und Lore Rating Stiftung sowie die Kurt und Maria Dohle Stiftung. Der Fonds ist offen für weitere Förderer*innen.