Mitteilung

Förderfonds für Frauenhäuser: Weitere 100.000 Euro für gewaltbetroffene Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus

© Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
Hamburg,
18. Januar 2023

Der Förderfonds für Frauenhäuser „Zugang für alle“ unterstützt Autonome Frauenhäuser auch im Jahr 2023 schnell und unbürokratisch, um gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern mit prekärem Aufenthaltsstatus zur Seite zu stehen. Die Initiative der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) stellt Förderungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Frau zur Verfügung sowie weitere Mittel für deren Kinder. In einem Stiftungsbündnis haben wir den Fonds erneut mit 100.000 Euro ausgestattet – und fordern gemeinsam mit der ZIF eine bundeseinheitliche einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhäuser. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Jede vierte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben Formen von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt durch Beziehungspartner erlebt. Viele Frauen müssen aufgrund der erlebten Gewalt mit ihren Kindern in eines der rund 340 Frauenhäuser in Deutschland fliehen. Dort finden sie Sicherheit und Schutz und werden auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben unterstützt. Auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention sind in Deutschland trotz bestehender Verpflichtungen der Regierung Frauen und ihre Kinder nicht effektiv vor Gewalt geschützt. Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland. Der Evaluierungsbericht der unabhängigen Expert*innen-Kommission des Europarates ist ein deutlicher Appell zum Handeln an die Bundesregierung. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland reichen in vielen Bereichen noch immer nicht aus.

Vor besonders großen Herausforderungen stehen gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ohne sicheren Aufenthaltsstatus. Sprachbarrieren, Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft und fehlendes Wissen über Hilfsstrukturen erschweren die Schutzsuche. Frauen ohne eigenständigen Aufenthaltstitel, die in der Regel zur Familienzusammenführung nach Deutschland kamen, müssen die gesetzlich vorgegebene Ehebestandszeit von drei Jahren einhalten, bevor sie das Anrecht auf einen unabhängigen Aufenthaltstitel haben. Dadurch stehen sie in großer Abhängigkeit zu ihren Partnern, was die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung erschwert oder gar unmöglich macht.

Aufgrund fehlender Leistungsansprüche kommt es deutschlandweit immer wieder dazu, dass Frauenhausaufenthalte von Frauen mit prekärem Aufenthaltstitel nicht durch öffentliche Mittel finanziert werden. Darüber hinaus fehlt es in zahlreichen Fällen an ausreichend finanziellen Ressourcen zur Teilhabe an einem selbstbestimmten Leben.

An dieser Stelle hat der Förderfonds für Frauenhäuser im Jahr 2022 rund 140 Frauen und Kinder finanziell unterstützt. So wurden u. a. Gelder für die Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Babyausstattung, Kosten für Gesundheitsversorgung und Therapie oder anwaltliche Vertretung übernommen. Antragsberechtigt sind alle Autonomen Frauenhäuser, die der ZIF angehören. Sie können Anträge für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus stellen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Die Mittel des Fonds können die staatlichen Versorgungslücken zwar nicht schließen und Missstände nicht auflösen. Dennoch kann dadurch weiterhin kurzfristig und unkompliziert notwendige Hilfe geleistet werden.

„Wir freuen uns sehr, dass der Förderfonds für Frauenhäuser im Jahr 2023 fortgesetzt wird. Solange Frauen und ihre Kinder ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland in besonderem Maße mit Hürden konfrontiert sind, die ein sicheres und gewaltfreies Leben verhindern, müssen wir hier im besonderen Maße unterstützen“, sagt Britta Schlichting von der ZIF.

„Der Fonds ermöglicht, akut anfallende Kosten des täglichen Lebens zu finanzieren“, ergänzt Danny C. Rosario León von der ZIF. „Wir machen gemeinsam mit unseren Kooperationspartner*innen seit Jahren auf das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen aufmerksam und weisen auf Lücken im Gewaltschutz hin. Wir setzen uns dafür ein, dass in dieser Legislatur die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich umfassend umgesetzt werden.“

Die Antragsstellung ist ab sofort und laufend möglich. Zur Antragstellung kommen Sie hier.

Die Trägerschaft für den „Förderfonds für Frauenhäuser“ übernimmt das Haus des Stiftens. Förderpartnerinnen sind neben der Rudolf Augstein Stiftung die Klaus und Lore Rating Stiftung sowie die Kurt und Maria Dohle Stiftung.