Antrag stellen
Wir fördern Projekte in den Bereichen Journalismus, Kunst und Soziales. Zusätzlich vergeben wir einmal jährlich Stipendien für Nachwuchsjournalist*innen. Für journalistische und soziale Projekte können Sie bei uns jederzeit einen Antrag auf Förderung einreichen. Im Bereich Kunst und für journalistische Stipendien gibt es hingegen feste Einreichfristen. Bitte warten Sie mit der Antragstellung bis zur Veröffentlichung dieser Fristen. Wenn Sie Beratung bei der Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vorzugsweise digital und zusammengefasst in einem PDF-Dokument ein – beachten Sie hierbei, dass Ihre Bewerbung im Rahmen des Sichtungsprozesses gegebenenfalls ausgedruckt wird. Sie können ihn aber auch per Post an unser Stiftungsbüro senden. Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass Ansichtsmaterial nicht zurückgeschickt werden kann.
Projektförderung
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über unsere Förderkriterien im jeweiligen Bereich. Bei Fragen helfen Ihnen unsere FAQ. Ihr Antrag für eine Projektförderung – unabhängig in welchem Förderbereich – sollte Folgendes enthalten:
1. Antragsformular:
- Sachliche Kurzbeschreibung
- Beantwortung der W-Fragen in dieser Reihenfolge: Wer? Was? Wann? Wo? Wie?
- Ein Satz zum Alleinstellungsmerkmal Ihres Projekts: Warum sollen wir es fördern?
2. Eine detaillierte Projektbeschreibung:
- Gegenstand
- Ziele
- gegebenenfalls Markt- und Bedarfsanalyse
- Zielgruppe oder Teilnehmende
- 1-2 aussagekräftige Referenzprojekte eigener Arbeiten (gegebenenfalls inklusive Verlinkung)
- Zeitplan, gegebenenfalls inklusive geplanter Präsentationsdaten und -orte
- geplante Auswertungs- oder Evaluationsmaßnahmen
3. Angaben zu den Mitwirkenden
- Kontakt
- Rechtsform der Antragstellenden
- Angaben zum Status der Gemeinnützigkeit (keine Voraussetzung für die Antragstellung)
- Kurze Biografie der Projektbeteiligten
4. Einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan
- Kalkulation der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
- Information zu bei anderen Förderern gestellten Anträgen, inklusive Förderhöhe und -status
- Bei der Rudolf Augstein Stiftung beantragte Fördersumme. Bitte beachten Sie, dass für Projekte im Bereich Kunst maximal 10.000 Euro beantragt werden können.
Journalistisches Stipendium
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Bewerbung für ein journalistisches Stipendium ein:
- Tabellarischer Lebenslauf, inklusive Kontaktdaten
- Motivationsschreiben
- Mindestens zwei aussagekräftige journalistische Arbeitsproben
- Mindestens ein Referenzschreiben einer Person aus dem journalistischem Umfeld, die Ihre Arbeit beurteilen kann
- Eine Aufstellung Ihrer voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen während Ihrer Ausbildung. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Vorlage.
FAQ zur Antragstellung
- Bis wann muss ich meinen Förderantrag einreichen?Sie können jederzeit einen Antrag auf Förderung bei uns einreichen. Für Anträge im Bereich Kunst und für die Bewerbung um ein journalistisches Stipendium gibt es Einreichfristen. Trotzdem können Sie auch hier Ihren Antrag jederzeit einreichen, er wird automatisch der nächsten Frist zugeordnet.
- Wo finde ich die Einreichfristen?Die Fristen für die Antragstellung im Bereich Kunst und für die Bewerbung um ein journalistisches Stipendium finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bereiches. Für alle anderen Bereiche gibt es keine Einreichfristen.
- Wie kann ich meinen Antrag einreichen?Wir präferieren eine Einreichung über das Antragsformular auf dieser Seite.
Außerdem können Sie Ihren Antrag digital an kontakt@rudolf-augstein-stiftung.de in Form EINER PDF-Datei oder per Post an Rudolf Augstein Stiftung, Ericusspitze 1 20457 Hamburg schicken. - In welcher Sprache kann ich meinen Antrag einreichen?Sie können Ihren Antrag auf Deutsch oder Englisch einreichen.
- Welchen Umfang sollte mein Antrag haben?Ein guter Richtwert sind zwischen fünf und acht Seiten. Der Umfang Ihres Antrags hängt aber vom Inhalt Ihres Projekts und vom Umfang der einzelnen Dokumente ab.
- Welche Summe kann ich in der Projektförderung maximal beantragen?In der Projektförderung im journalistischen und im sozialen Bereich gibt es keine maximale Antragssumme. In der künstlerischen Projektförderung können Sie maximal 10.000 Euro beantragen.
- Welche Informationen muss mein Antrag auf Projektförderung enthalten?Die Minimalbestandteile eines Antrags auf Projektförderung finden Sie hier.
- Ist es eine Voraussetzung, dass ich schon Zusagen von anderen Förderern habe?Nein.
- Ist ein finanzieller Eigenanteil Voraussetzung für eine Förderung?Nein.
- Wie erfahre ich, ob mein Antrag angekommen ist?Sie bekommen direkt nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, eine Bestätigung per E-Mail. Haben Sie zehn Tage nach Versand des Antrags noch nichts von uns gehört, fragen Sie bitte nach.
- Wie funktioniert das Auswahlverfahren? Wer entscheidet über meinen Antrag?Unser Auswahlverfahren besteht aus einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt wird Ihr Antrag von der Geschäftsstelle der Stiftung geprüft. Erfüllt er die Förderkriterien, wird er kommentiert an den Stiftungsvorstand weitergegeben. Dieser trifft die Förderentscheidungen.
- Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?Wir teilen Ihnen in der Regel spätestens zwölf Wochen nach Eingang Ihres Antrags mit, ob Ihr Projekt gefördert wird. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail. Bei einem Antrag auf künstlerische Projektförderung oder der Bewerbung um ein journalistisches Stipendium melden wir uns zwölf Wochen nach der offiziellen Einreichfrist.
- Was passiert, nachdem mein Antrag bewilligt wurde?Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie von uns eine schriftliche Bewilligung, in der die genaue Förderhöhe und die Modalitäten der Auszahlung aufgeführt sind. Diese hat den Status eines Fördervertrags.
Während der Projektdurchführung freuen wir uns über Updates – allerdings sollen Sie sich natürlich vor allem auf Ihr Projekt konzentrieren. Wenn es eine Projektpräsentation gibt, bitten wir um eine rechtzeitige Einladung.
Nachdem Sie Ihr Projekt durchgeführt haben, benötigen wir einen Verwendungsnachweis und einen Sachbericht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Verwendungsnachweis und Evaluation. - Was mache ich, wenn sich Änderungen in meinem Projekt ergeben?Bitte informieren Sie uns zeitnah über alle relevanten Änderungen Ihres Projekts. Eine formlose E-Mail genügt.
- Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich mich mit einem anderen Projekt noch einmal bewerben?Ja, das können Sie gerne tun.
- Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich mich mit demselben Projekt noch einmal bewerben?Prinzipiell können Sie denselben Antrag erneut einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dadurch die Chancen auf Förderung nicht steigen.
- Meine Frage taucht hier nicht auf. An wen kann ich mich wenden?Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kontakt@rudolf-augstein-stiftung.de oder rufen Sie uns an unter: 040 3007 2434.
- Kann ich als Einzelkünstler*in einen Antrag stellen?Ja.
- Ist es ein Nachteil, wenn ich im künstlerischen Bereich die maximale Fördersumme von 10.000 Euro beantrage?Nein, die Beantragung der maximalen Fördersumme ist kein Nachteil. Da wir in den letzten Jahren allerdings sehr viel mehr Anträge erhalten, als wir Mittel vergeben können, wird selten die Maximalsumme bewilligt. Unsere Förderquote liegt aktuell bei rund 20 Prozent.
- Welche Summe wird durchschnittlich in der künstlerischen Projektförderung bewilligt?Im Falle eines positiven Förderbescheids liegt die durchschnittlich bewilligte Summe in der Regelförderung bei 5.000 Euro pro Projekt.
- Was muss ich beim Einreichen eines digitalen Antrags beachten?Bitte bedenken Sie, dass Ihr Antrag im Rahmen des Auswahlprozesses möglicherweise ausgedruckt wird. Es ist dementsprechend von Vorteil, darauf zu achten, dass das eingereichte Dokument auch in gedruckter Form gut lesbar ist und alle Informationen, die Ihnen wichtig sind, leicht zugänglich sind (z.B. Links per URL-Shortener kürzen). Durch die Zusammenfassung aller Unterlagen zu einer Datei können Sie sichergehen, dass Ihre Bewerbung in der von Ihnen intendierten Reihenfolge gesichtet wird.
- Und wenn ich noch Fragen habe?Wenn Sie nach dem Lesen der Förderkriterien und der FAQ noch Fragen haben, sind wir gerne im Rahmen einer telefonischen Antragsberatung für Sie erreichbar. Hier finden Sie Ihre passende Ansprechperson.
Antragsformular
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Verwendungsnachweis und Evaluation
Spätestens drei Monate nachdem Sie ein Projekt mit Unterstützung der Rudolf Augstein Stiftung durchgeführt haben, reichen Sie bitte einen vollständigen Verwendungsnachweis ein. Dieser sollte Folgendes enthalten:
1. Eine Abrechnung
- Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen
2. Belege über die Verwendung der Fördersumme
- Bei gemeinnützigen Organisationen: Zuwendungsbescheinigung über die Höhe der Fördersumme
- Bei Einzelpersonen oder nicht gemeinnützigen Organisationen: Belegkopien in Höhe der Fördersumme
3. Einen inhaltlichen Sachbericht
- Die Gestaltung des Sachberichts ist Ihnen prinzipiell freigestellt. Bitte lesen Sie aber unsere Orientierungshilfe.
4. Einen Pressespiegel
5. Bildmaterial
- Mindestens drei aussagekräftige Fotos zu Ihrem Projekt in druckfähiger Auflösung (300 dpi)
- Sofern vorhanden, Links zu Video- oder Audiomaterial