Antrag stellen
Wir fördern Projekte in den Bereichen Journalismus, Kunst und Soziales. Zusätzlich vergeben wir einmal jährlich Stipendien für Nachwuchsjournalist*innen. Für journalistische und soziale Projekte können Sie bei uns jederzeit einen Antrag auf Förderung einreichen, sofern Ihr Vorhaben zu unseren jeweiligen Förderschwerpunkten passt. Kontaktieren Sie uns dazu vorab per E-Mail oder telefonisch für eine Antragsberatung.
In unserer Kunstförderung gehen wir neue Wege: Anstelle offener Ausschreibungen arbeiten wir mit eigenen Förderschwerpunkten und sprechen potenzielle Partner*innen gezielt an. Wenn Ihr Projekt zu unseren Schwerpunkten passt, kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder telefonisch. In unregelmäßigen Abständen schreiben wir unser Mentoring-Programm für Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten „re:balance“ aus.
Projektförderung beantragen
Schritt für Schritt
Unser Ziel ist es, den Antragsprozess möglichst klar und ressourcenschonend zu gestalten. Mit der Antragsberatung vorab möchten wir Zeit und Aufwand auf Ihrer Seite minimieren.
1. Informieren: Bitte informieren Sie sich zunächst auf unserer Webseite über die Förderschwerpunkte und Förderkriterien des jeweiligen Förderbereichs. Darüber hinaus finden Sie hilfreiche Informationen zu unserer Förderung in den FAQ.
2. Antragsberatung vereinbaren: Sie möchten einen Antrag stellen oder sind noch unsicher? Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, besprechen wir in der Antragsberatung, ob Ihr Vorhaben zu unseren Förderschwerpunkten passt. Wenden Sie sich hierzu telefonisch oder per E-Mail an Sandra Knocke. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
3. Projektskizze einreichen: Nach der Antragsberatung schicken Sie uns ggf. eine kurze Projektskizze (max. 1 Seite) mit einer Übersicht zu Inhalten, Zielen und einer groben Finanzaufstellung.
4. Antrag stellen: Passt Ihr Projekt zu unseren Förderschwerpunkten, stellen Sie Ihren Antrag über unser digitales Antragsformular. Dort können Sie Ihren vollständigen Förderantrag digital einreichen. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Journalistisches Stipendium
Im journalistischen Förderbereich vergeben wir Stipendien an Studierende und Promovierende, die das Berufsziel Journalist*in verfolgen. Bewerbungen nehmen wir zu bestimmten Fristen entgegen, die wir rechtzeitig online veröffentlichen. Aktuell können keine Bewerbungen eingereicht werden. Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie hier.
re:balance – Mentoring-Programm
Mit re:balance – Geschlechtergerechtigkeit in den Künsten unterstützen wir Künstler*innen, die an einem Wendepunkt ihrer Karriere stehen. Das Mentoring-Programm richtet sich an Einzelkünstler*innen (Frauen sowie trans, inter und nichtbinäre Personen) aus allen Sparten in Deutschland. Bewerbungen nehmen wir nur innerhalb des Bewerbungszeitraums entgegen, den wir rechtzeitig online bekanntgeben. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie hier.
Nächste Bewerbungsfristen
Wenn Sie über die nächsten Bewerbungsfristen informiert werden möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter. Bei Fragen melden Sie sich gern telefonisch (+49 40 3007 2431) oder per E-Mail bei Sandra Knocke.
FAQ zur Antragstellung
- Was sollte ich vor einer Antragstellung beachten?Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über unsere Förderkriterien im jeweiligen Bereich. Bevor Sie einen Antrag stellen, vereinbaren Sie einen kurzen Beratungstermin mit Sandra Knocke per E-Mail oder telefonisch.
- Wer kann einen Antrag stellen und Projektförderung erhalten?Projektförderung in den Bereichen Journalismus und Soziales können ausschließlich gemeinnützige Akteur*innen erhalten.
- Kann ich jederzeit einen Antrag für Projektförderung stellen?Ja, in den Bereichen Journalismus und Soziales können Sie jederzeit Anträge einreichen, sofern Ihr Vorhaben zu unseren Förderschwerpunkten passt. In der Kunstförderung gibt es keine offenen Ausschreibungen mehr; wir arbeiten mit festen Förderlinien. Wenn Ihr Projekt dazu passt, melden Sie sich gern zur Antragsberatung bei Sandra Knocke per E-Mail oder telefonisch.
- Kann ich einen Antrag für ein Projekt im Ausland einreichen?Im sozialen Förderbereich ist eine Antragstellung nur für Projekte in Deutschland möglich. Bei Projekten im Ausland gehen wir aktiv auf potenzielle Förderpartner*innen zu. Im journalistischen Förderbereich können auch Anträge für Projekte im europäischen Ausland eingereicht werden. Im künstlerischen Förderbereich unterstützen wir ausschließlich Projekte im deutschsprachigen Raum.
- Wo finde ich die Fristen für das journalistische Stipendium und re:balance?Die Bewerbungsfristen für das journalistische Stipendium sowie für das Mentoring-Programm re:balance veröffentlichen wir rechtzeitig auf unserer Webseite. Das digitale Bewerbungsformular ist nur während des Bewerbungszeitraums freigeschaltet.
- Wie reiche ich meinen Antrag für Projektförderung ein?Zunächst vereinbaren Sie einen Beratungstermin, anschließend senden Sie uns eine kurze Projektskizze und können dann nach Rücksprache einen Antrag in unserem digitalen Antragsformular einreichen.
- In welcher Sprache kann ich meinen Antrag einreichen?Sie können Ihren Antrag auf Deutsch oder Englisch einreichen.
- Welche Unterlagen werden für den Förderantrag benötigt?Eine Übersicht aller benötigten Unterlagen finden Sie hier im PDF zum Download.
- Welche Summe kann ich in der Projektförderung maximal beantragen?In den Bereichen Journalismus und Soziales gibt es keine feste Obergrenze, die Höhe richtet sich nach Umfang und Bedarf des Projekts.
- Wie läuft das Auswahlverfahren ab?In der Projektförderung prüft die Geschäftsstelle Ihren Antrag und legt ihn dem Stiftungsvorstand zur Entscheidung vor. Beim journalistischen Stipendium gibt es ein zweistufiges Verfahren: Zunächst werden die Unterlagen gesichtet, anschließend laden wir ausgewählte Bewerber*innen zu einem persönlichen Gespräch ein. Bei re:balance entscheidet ein Fachgremium gemeinsam mit den beteiligten Mentor*innen über die Aufnahme.
- Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?Wir teilen Ihnen in der Regel spätestens zwölf Wochen nach Eingang Ihres Antrags mit, ob Ihr Projekt gefördert wird. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail. Bei der Bewerbung um ein journalistisches Stipendium oder re:balance melden wir uns nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
- Was passiert, nachdem mein Antrag bewilligt wurde?Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, bekommen Sie von uns eine schriftliche Bewilligung, in der die genaue Förderhöhe und die Modalitäten der Auszahlung aufgeführt sind. Diese hat den Status eines Fördervertrags. Während der Projektdurchführung freuen wir uns über Updates – allerdings sollen Sie sich natürlich vor allem auf Ihr Projekt konzentrieren. Wenn es eine Projektpräsentation gibt, bitten wir um rechtzeitige Einladung. Nach Abschluss benötigen wir einen Verwendungsnachweis mit Finanzübersicht und Sachbericht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Verwendungsnachweis und Evaluation.
- Was mache ich, wenn sich Änderungen in meinem Projekt ergeben?Bitte informieren Sie uns zeitnah per E-Mail über alle relevanten Änderungen.
- Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich mich mit einem anderen Projekt noch einmal bewerben?Ja, das können Sie gern tun. Wenn Sie eine Wiederbewerbung planen, nutzen Sie vorab unsere Antragsberatung.
- Kann ich mich mit demselben Projekt noch einmal bewerben?Eine erneute Einreichung desselben Projekts ist nicht empfehlenswert. Beachten Sie, dass sich dadurch die Chancen auf Förderung nicht erhöhen. Wenn Sie eine Wiederbewerbung planen, nutzen Sie bitte vorab unsere Antragsberatung.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?Wenn Sie nach dem Lesen der Förderkriterien und der FAQ noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gern persönlich weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@rudolf-augstein-stiftung.de oder rufen Sie uns an unter: 040 3007 2434 (Beratungszeiten: Di/Mi 14:00-16:00 Uhr / Do 10:00-12:00 Uhr).
Antragsformular
Nach der Antragsberatung können Sie Ihren Förderantrag über das jeweilige digitale Antragsformular einreichen. Für unser Mentoringprogramm re:balance sowie die Journalistischen Stipendien gibt es derzeit keine Ausschreibung. Sobald neue Fristen feststehen, informieren wir Sie auf unserer Webseite und schalten die entsprechenden Antragsformulare frei.
Antragsformular Journalismus
Antragsformular Soziales
Antragsformular Kunst
Verwendungsnachweis und Evaluation
Spätestens drei Monate nachdem Sie ein Projekt mit Unterstützung der Rudolf Augstein Stiftung durchgeführt haben, reichen Sie bitte einen vollständigen Verwendungsnachweis ein. Dieser sollte Folgendes enthalten:
1. Eine Abrechnung
- Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen
2. Belege über die Verwendung der Fördersumme
- Bei gemeinnützigen Organisationen: Zuwendungsbescheinigung über die Höhe der Fördersumme
- Bei Einzelpersonen oder nicht gemeinnützigen Organisationen: Belegkopien in Höhe der Fördersumme
3. Einen inhaltlichen Sachbericht
- Die Gestaltung des Sachberichts ist Ihnen prinzipiell freigestellt. Bitte lesen Sie aber unsere Orientierungshilfe.
4. Einen Pressespiegel
5. Bildmaterial
- Mindestens drei aussagekräftige Fotos zu Ihrem Projekt in druckfähiger Auflösung (300 dpi)
- Sofern vorhanden, Links zu Video- oder Audiomaterial
