Kunst

Außergewöhnliches ermöglichen

© Wonge Bergmann

Experimentierfreude und Wagemut leiten unsere Arbeit im künstlerischen Bereich. Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützen wir zeitgenössische Projekte aller Sparten.

Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf Vorhaben, die Grenzen überschreiten. Das meint einerseits Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen künstlerischen Gattungen oder zwischen der Kunst und anderen Disziplinen überwinden. Andererseits unterstützen wir auch Initiativen, die das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen.

Antragsberechtigt sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen. Wir fördern etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente. Mit der Fleetstreet Residenz unterstützen wir zudem gezielt ein Förderprogramm für Künstler*innen-Gruppen. Neben der Regelförderung werden auch künstlerische Großprojekte mit internationaler Strahlkraft gefördert – hierzu gehen wir aktiv auf potenzielle Förderpartner*innen zu.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Die Rudolf Augstein Stiftung wird bis auf Weiteres in der Kunstförderung keine Open Calls mehr realisieren.

In den vergangenen Jahren haben wir ein stetig zunehmendes Antragsvolumen verzeichnet. Im letzten Call erreichten uns über 500 Anträge. Dadurch sinkt unsere Förderquote 2024 unter zehn Prozent. So stehen die Anzahl der qualitätsvollen Einreichungen und die der geförderten Vorhaben in keinem guten Verhältnis mehr zueinander. Wir richten unsere Kunstförderung deshalb strategisch neu aus.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kommunizieren wir die Ergebnisse an dieser Stelle und über unseren Newsletter. Von der Einreichung von Anträgen bitten wir bis dahin abzusehen.

Unser Mentoring-Programm re:balance und unsere Kooperation mit der Fleetstreet-Residenz sind von dieser Neuausrichtung nicht betroffen.

Antrag stellen
© CORRECTIV

Geschlechtergerechtigkeit und Diversität

Wir setzen uns für Chancengleichheit ein und möchten der geschlechtsbezogenen Benachteiligung in den Künsten etwas entgegensetzen. Eine intersektionale Perspektive ist uns dabei wichtig.

Für unsere Förderpraxis bedeutet das:

 

  • Wir achten auf eine genderbezogene Verteilung unserer Fördergelder.
  • Wir vergeben Zuschüsse für Kinderbetreuung und/oder Reise- und Unterkunftskosten für begleitende Kinder.
  • Im Falle einer Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer Pflegetätigkeit und einer damit verbundenen Projektverschiebung bleibt unsere Förderzusage grundsätzlich bestehen. Bitte informieren Sie uns über die zeitlichen Änderungen.
  • Wir erachten Zeiträume für Care- oder Pflegearbeit im Lebenslauf als relevante Stationen.

Fleetstreet Residenz

Fristen und Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbung auf eine Residenz ist einmal pro Jahr möglich. Die jüngste Bewerbungsfrist endete im Herbst 2024. Den nächsten Termin geben wir frühzeitig an dieser Stelle sowie in unserem Newsletter bekannt.

Bitte bewerben Sie sich direkt beim Fleetstreet Theater. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Bewerbung.

Fleetstreet

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