Förderfonds für Frauenhäuser

© ZIF – Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser
Der Förderfonds für Frauenhäuser „Zugang für alle“ unterstützt Autonome Frauenhäuser schnell und unbürokratisch, um gewaltbetroffenen Frauen und Kindern mit prekärem Aufenthaltsstatus zur Seite zu stehen.

Jede vierte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben Formen von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt durch Beziehungspartner erlebt. Viele Frauen müssen aufgrund der erlebten Gewalt mit ihren Kindern in eines der rund 340 Frauenhäuser in Deutschland fliehen. In Folge der Corona-Pandemie verschärfte sich die Situation noch einmal; beengte Wohnverhältnisse und wachsende Sorgen verstärkten häusliche Gewalt.

Vor besonders großen Herausforderungen stehen gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ohne sicheren Aufenthaltsstatus. Sprachbarrieren, Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft und fehlendes Wissen über Hilfsstrukturen erschweren die Schutzsuche. Oft ist ihr Aufenthaltsstatus an die Ehe gekoppelt, was die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung erschwert oder gar unmöglich macht.

Um die Situation dieser besonders schutzbedürftigen Frauen und deren Kinder zu verbessern, haben wir 2021 gemeinsam mit der Kurt und Maria Dohle Stiftung und der Klaus und Lore Rating Stiftung den Förderfonds für Frauenhäuser ins Leben gerufen. Hier können Autonome Frauenhäuser nun schnell und unbürokratisch bis zu 1.000 Euro für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus beantragen: für Kosten der Grundversorgung, gesundheitsbezogene Leistungen, Sprachunterricht, Rechtsbeistand oder Nachhilfeunterricht für die Kinder. Denn aufgrund fehlender Leistungsansprüche kommt es deutschlandweit immer wieder dazu, dass Frauenhausaufenthalte von Frauen mit prekärem Aufenthaltstitel nicht durch öffentliche Mittel finanziert werden.

Die Mittel werden über die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) vergeben, die die Ausrichtung des Fonds und das Antragsverfahren in Kooperation mit uns  erarbeitet hat. Zum Start des Fonds wurden durch unser Stiftungsbündnis zunächst 100.000 Euro bereitgestellt; in 2023 haben wir den Fonds mit weiteren 100.000 Euro fortgesetzt. Jetzt ist es gelungen, eine weitere renommierte Förderpartnerin für den Fonds zu gewinnen. Gemeinsam sichern wir das Engagement für besonders schutzbedürftige Frauen und ihre Kinder in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 200.000 Euro jährlich.

Denn unsere Evaluation zeigt, dass diese niedrigschwellige Form der Förderung akute Bedarfe der Frauenhäuser wahrnimmt und adäquat darauf reagiert – auch wenn sie staatliche Versorgungslücken nicht schließen und Missstände nicht auflösen kann. Übergeordnetes Ziel unserer Initiative ist daher, die Frauenhäuser bei ihrer Forderung nach einer bundeseinheitlichen und einzelfallunabhängigen Finanzierung zu unterstützen.

Bisher haben insgesamt 197 Frauen mit 216 Kindern durch den Fonds profitiert. Das unterstreicht: Frauenhäuser sind immer auch Kinderhäuser. Auch deshalb haben wir den Frauenhaus Förderfonds mitgegründet.

StandortDeutschland
Förderzeitraum2022-2025
Fördersumme110.000 Euro
Webseiteantrags.app/zif