Der Förderfonds für Frauenhäuser „Zugang für alle“ unterstützt Autonome Frauenhäuser schnell und unbürokratisch, um gewaltbetroffenen Frauen und Kindern mit prekärem Aufenthaltsstatus zur Seite zu stehen.
Jede vierte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben Formen von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt durch Beziehungspartner erlebt. Viele Frauen müssen aufgrund der erlebten Gewalt mit ihren Kindern in eines der rund 340 Frauenhäuser in Deutschland fliehen. In Folge der Corona-Pandemie verschärfte sich die Situation noch einmal; beengte Wohnverhältnisse und wachsende Sorgen verstärkten häusliche Gewalt.
Vor besonders großen Herausforderungen stehen gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ohne sicheren Aufenthaltsstatus. Sprachbarrieren, Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft und fehlendes Wissen über Hilfsstrukturen erschweren die Schutzsuche. Oft ist ihr Aufenthaltsstatus an die Ehe gekoppelt, was die Loslösung aus einer Gewaltbeziehung erschwert oder gar unmöglich macht.
Um die Situation dieser besonders schutzbedürftigen Frauen und deren Kinder zu verbessern, haben wir 2021 gemeinsam mit der Kurt und Maria Dohle Stiftung und der Klaus und Lore Rating Stiftung den Förderfonds für Frauenhäuser ins Leben gerufen. Hier können Autonome Frauenhäuser nun schnell und unbürokratisch bis zu 1.000 Euro für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus beantragen: für Kosten der Grundversorgung, gesundheitsbezogene Leistungen, Sprachunterricht, Rechtsbeistand oder Nachhilfeunterricht für die Kinder. Denn aufgrund fehlender Leistungsansprüche kommt es deutschlandweit immer wieder dazu, dass Frauenhausaufenthalte von Frauen mit prekärem Aufenthaltstitel nicht durch öffentliche Mittel finanziert werden.
Die Mittel werden über die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) vergeben, die die Ausrichtung des Fonds und das Antragsverfahren in Kooperation mit uns erarbeitet hat. Zum Start des Fonds wurden durch unser Stiftungsbündnis zunächst 100.000 Euro bereitgestellt; in 2023 haben wir den Fonds mit weiteren 100.000 Euro fortgesetzt. Jetzt ist es gelungen, eine weitere renommierte Förderpartnerin für den Fonds zu gewinnen. Gemeinsam sichern wir das Engagement für besonders schutzbedürftige Frauen und ihre Kinder in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 200.000 Euro jährlich und weiterführend von 2026 bis 2028 mit 25.000 Euro jährlich.
Denn unsere Evaluation zeigt, dass diese niedrigschwellige Form der Förderung akute Bedarfe der Frauenhäuser wahrnimmt und adäquat darauf reagiert – auch wenn sie staatliche Versorgungslücken nicht schließen und Missstände nicht auflösen kann. Übergeordnetes Ziel unserer Initiative ist daher, die Frauenhäuser bei ihrer Forderung nach einer bundeseinheitlichen und einzelfallunabhängigen Finanzierung zu unterstützen.
Bisher haben insgesamt 197 Frauen mit 216 Kindern durch den Fonds profitiert. Das unterstreicht: Frauenhäuser sind immer auch Kinderhäuser. Auch deshalb haben wir den Frauenhaus Förderfonds mitgegründet.
| Standort | Deutschland |
| Förderzeitraum | 2022-2028 |
| Fördersumme | 185.000 Euro |
| Webseite | antrags.app/zif |
Interview mit Esther Bierbaum und Nadine Weber
Wo macht der Fonds für Frauen und Kinder mit unsicherem Aufenthaltsstatus im Frauenhausalltag konkret einen Unterschied?
Ohne die Fonds-Mittel wäre vieles nicht möglich: Frauen und Kinder mit unsicherem Aufenthalt könnten oft keinen Schutz im Frauenhaus erhalten. Wichtige Dokumente, Fahrten zu Behörden oder Botschaften sowie medizinische Versorgung unversicherter Kinder wären nicht finanzierbar. Auch grundlegende Dinge wie Kleidung fehlen häufig. Der Fonds ermöglicht schnelle, unbürokratische Hilfe und gibt auch den Mitarbeiterinnen Kraft und die Sicherheit, wirksam unterstützen zu können.
Mit dem Gewalthilfegesetz treten neue Regelungen für Finanzierung und Zugang zu Schutz in Kraft. Was bedeuten
diese Veränderungen konkret und wie bewerten Sie sie?
Derzeit bedeutet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Kolleginnen in den Autonomen Frauenhäusern. In den Bundesländern werden aktuell die Ausführungsgesetze entworfen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist deswegen noch nicht klar, wie genau die Finanzierung für die bestehenden Frauenhäuser ab 2027 aussieht. Es gibt Kommunen, die für das Jahr 2026 Verträge mit ihren Frauenhäusern aufgekündigt haben, da Bundesgelder im Rahmen des Gesetzes erst ab 2027 an die Länder fließen sollen. Für diese Frauenhäuser bedeuten diese finanziellen Herausforderungen nicht nur einen Kampf für jede Frau und jedes Kind, sondern auch für das Bestehenbleiben des einzelnen Hauses mit der zum Teil über 40-jährigen feministischen Geschichte. Das neue Gewalthilfegesetzes ist zum Ausbau von Frauenhausplätzen gedacht. Wir kämpfen darum, dass dieses Ziel auch erreicht wird.
Was ergibt sich daraus für die strategische Arbeit der ZIF? Was sind die wichtigsten nächsten Schritte?
Das Wichtigste ist, alle Frauenhausmitarbeiterinnen der ZIF-Mitgliedshäuser gut informiert zu halten und untereinander einen guten Austausch über die aktuellen Entwicklungen zu organisieren. Wir wollen die Kolleginnen stärken, um informiert und schlagfertig in die Verhandlungen auf Länderebene zu gehen. Wichtig ist auch ein guter Austausch der ZIF mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um Rückmeldungen über Schwierigkeiten in der Praxis vor Ort zu geben. Mittelfristiges und sehr wichtiges Ziel ist die Eröffnung weiterer Autonomer Frauenhäuser. Wir starten in diesem Jahr ein Projekt zur Stärkung unserer Mitgliedshäuser bei der Planung von Neueröffnungen neuer Schutzhäuser oder dem Ausbau bestehender Angebote.

Damit das Gesetz seine Wirkung entfalten kann, müssen Kolleginnen aus den Frauenhäusern als Praktikerinnen fest in den Umsetzungsprozess eingebunden werden. Bund, Länder und Kommunen müssen sich an den Kosten der Finanzierung beteiligen. Über allem muss die Frage stehen: Was ist am besten für die gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder? Wie können Schutzangebote möglichst viele erreichen?
Esther Bierbaum und Nadine Weber